Mit Tempo 110 über den Wirtschaftsweg

Überschreitet ein Vorfahrtsberechtigter die angemessene Höchstgeschwindigkeit erheblich, so rechtfertigt das im Fall eines Unfalls mit einem Wartepflichtigen die Annahme eines Mitverschuldens von 50 Prozent.OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.03.2014 (1 U...