STEINKÜhler

REchtsanwALT

Aktuelles

 

Neues Managementbuch für Aufsichtsräte und Beiräte 

*** Verstärkung gesucht – Rechtsanwalt/Volljurist (m/w/d) *** 

 

FACHLICHES

 

Hier finden Sie interessante Fälle und Urteile, insbesondere aus dem Bereich der Managerhaftung und der D&O-Versicherung.

Managerhaftung

Versicherungsrecht

Haftungsrecht

EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur

Das EU-Parlament hat am 23.4.2024 die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur beschlossen. Sie sieht vor, dass Hersteller bestimmter Waren zukünftig verpflichtet sind, Reparaturen über die Mängelgewährleistungsfrist hinaus anzubieten. Bislang endete die gesetzliche...

Beratungsschwerpunkte

 

Managerhaftung

D&O-Versicherung

E&O-Versicherung

Vertrauensschadenversicherung

Cyberversicherung

Betriebsunterbrechungsschäden

Brand- und sonstige Elementarschäden

Produkthaftung und Produktrückruf

Managerhaftung

D&O-Versicherung

E&O-Versicherung

Vertrauensschadenversicherung

Cyberversicherung

Betriebsunterbrechungsschäden

Brand- und sonstige Elementarschäden

Produkthaftung und Produktrückruf

EINIGE Veröffentlichungen

 

Beitrag aus dem Whitepaper von Allianz Trade:
Wer hat Angst vorm schwarzen Schaf? – Titel: Vorsicht, Haftungsfalle!

Wer im Unternehmen entscheidet, haftet! Keine Entscheidung ist in Haftungsfragen aber auch keine Lösung. Kriminelle Mitarbeiter haften für ihre Taten – ihre Chefs aber ebenso, wenn sie es den Tätern zu leicht machen und es unterlassen haben, entsprechende Vorsorgemaßnahmen und Absicherungsmechanismen zu implementieren. Wer seinen Laden nicht im Griff hat, muss dafür geradestehen – schlimmstenfalls mit dem eigenen Privatvermögen. Bestenfalls springt bei einer Managerhaftung eine Versicherung. wie die D&O-Versicherung, ein.

 

Überraschend ohne Versicherungsschutz: Zustimmungs- und Widerspruchsrecht für die Versicherungsnehmerin in der Industriestrafrechts-
schutzversicherung zulasten der versicherten Person

Der Versicherungsschutz der Industriestrafrechtsschutzversicherung umfasst vor allem die Kostenübernahme in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechts. Der Versicherungsvertrag wird von dem Unternehmen oder dem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn zugunsten ihrer Angestellten bzw. Bediensteten abgeschlossen.

Die vermeintlich geschützte versicherte Person erlebt allerdings immer wieder ein böses Erwachen, wenn ihr der versicherungsvertraglich an sich zustehende Versicherungsschutz durch das Unternehmen bzw. die Gemeinde als Versicherungsnehmer im Schadenfall wieder entzogen bzw. nicht gewährt wird.

 

Haftung von Aufsichts- und Verwaltungsräten in kommunalen Unternehmen

Für Aufsichtsräte und Verwaltungsräte kommunaler Unternehmen gilt das gleiche Pflichtenprogramm wie für Aufsichtsratsmitglieder einer privatwirtschaftlichen AG oder GmbH. Allerdings gibt es durch den öffentlich-rechtlichen Einschlag sowohl auf Haftungsebene – gerade bei den Anstalten des öffentlichen Rechts und durch gewisse Privilegierungen bzw. Erstattungsansprüche in den jeweiligen Gemeindeordnungen zugunsten der Funktionsträger – als auch beim Risikotransfer einige Besonderheiten zu beachten.

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MANAGERHAFTUNG UND VERSICHERUNGSRECHT

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Rechtsanwalt
Dr. Stefan Steinkühler, LL.M.

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