STEINKÜhler
REchtsanwALT
Aktuelles
*** Verstärkung gesucht – Rechtsanwalt/Volljurist (m/w/d) ***
Dr. Steinkühler ist jetzt an der RFH in Köln neben Gesellschaftsrecht auch Lehrbeauftragter für Financial Lines & Speciality (D&O-Versicherung) ab dem SS 2020.
FACHLICHES
Hier finden Sie interessante Fälle und Urteile, insbesondere aus dem Bereich der Managerhaftung und der D&O-Versicherung.
Managerhaftung
Viereinhalb Jahre Haft für Windreich-Gründer Balz
Im Strafprozess um die Windreich-Insolvenz ist Unternehmensgründer Willi Balz zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Ursprünglich gab es acht Angeklagte, darunter auch der ehemalige baden-württembergischeWirtschaftsminister Walter Döring (FDP), der...
Versicherungsrecht
Wende in der Diskussion um § 64 GmbHG und D&O-Versicherungsschutz
Der BGH hat sich mit seiner Entscheidung vom 18. November 2020 - IV ZR 217/19 über die bisherige Rechtsprechung zum Thema Deckungsschutz in der D&O-Versicherung für Ansprüche aus § 64 GmbHG hinweggesetzt und zugunsten der Versicherungsnehmer und der versicherten...
Haftungsrecht
Die Bank im Strudel von Fake-President Schadenfällen
Fake-President Schadenfälle (auch CEO-Fraud oder Chef-Masche genannt) betreffen nicht nur das geschädigte Unternehmen, welches durch eine Handlung eines getäuschten Mitarbeiters einen Vermögensschaden erlitten hat, sondern auch oftmals die Bank, die die entsprechenden...
Veröffentlichungen
Kurzbeitrag zum Beschluss des OLG Köln vom 3. Januar 2019 – „Gebrauchtwagenkäufer hat Rückzahlungsanspruch gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ – Auswirkungen auf die D&O-Versicherung?
Die vorliegende Entscheidung erging in einem Einzelfall im Kaufrecht. Gleichwohl geben die aufgeworfenen Rechtsfragen auch Anlass, besorgt in Richtung der Organhaftung zu blicken.
Eine juristische Person ist bekanntlich weder selber handlungsfähig noch verfügt sie über ein eigenes, originäres Wissen. Ihr werden das Handeln und die Kenntnis ihrer Organmitglieder oder, wie das OLG Köln es hier sogar verallgemeinert, der „beteiligten“ Mitarbeiter zugerechnet. Die Wissenszurechnung im Konzern ist sehr komplex und kann auf weiteren Ebenen erfolgen (horizontal, z. B. zwischen verschiedenen Vorstandsmitgliedern, oder vertikal, z. B. zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft, Wissenszusammenrechnung unter Gesamtvertretern).

Haftung von Aufsichts- und Verwaltungsräten in kommunalen Unternehmen
Für Aufsichtsräte und Verwaltungsräte kommunaler Unternehmen gilt das gleiche Pflichtenprogramm wie für Aufsichtsratsmitglieder einer privatwirtschaftlichen AG oder GmbH. Allerdings gibt es durch den öffentlich-rechtlichen Einschlag sowohl auf Haftungsebene – gerade bei den Anstalten des öffentlichen Rechts und durch gewisse Privilegierungen bzw. Erstattungsansprüche in den jeweiligen Gemeindeordnungen zugunsten der Funktionsträger – als auch beim Risikotransfer einige Besonderheiten zu beachten.

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Rechtsanwalt
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