STEINKÜhler
REchtsanwALT
Aktuelles
Neues Managementbuch für Aufsichtsräte und Beiräte
*** Verstärkung gesucht – Rechtsanwalt/Volljurist (m/w/d) ***
FACHLICHES
Hier finden Sie interessante Fälle und Urteile, insbesondere aus dem Bereich der Managerhaftung und der D&O-Versicherung.
Managerhaftung
Ressortverteilung in der Geschäftsführung – Grenzen der Haftungsreduzierung
In mehrköpfigen Geschäftsführungen oder Vorständen ist es üblich, eine Ressortverteilung vorzunehmen. Dabei wird jedes Mitglied für bestimmte Unternehmensbereiche verantwortlich gemacht. Diese Praxis wirft haftungsrechtliche Fragen auf: Wann darf ein Geschäftsführer...
Versicherungsrecht
Schadenersatzpflicht des Versicherers bei interessenwidriger Prozessführung
Die Schadenersatzpflicht des Versicherers für eine falsche Empfehlung gegenüber dem Versicherungsnehmer ist weitestgehend abschließend in § 6 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Daneben können aber auch Ansprüche des Versicherungsnehmers aus §§ 241, 311 Abs....
Haftungsrecht
Neue EU-Produktsicherheitsverordnung: Strengere Regeln für Produktsicherheit
Am 13.12.2024 hat die EU-Produktsicherheitsverordnung, auch „General Product Safety Regulation“ (GPSR) genannt, die Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie abgelöst. Mit der Verordnung sind weitreichende Neuerungen im Produktsicherheitsrecht in Kraft getreten. Diese...
Beratungsschwerpunkte
Managerhaftung
D&O-Versicherung
E&O-Versicherung
Vertrauensschadenversicherung
Cyberversicherung
Betriebsunterbrechungsschäden
Brand- und sonstige Elementarschäden
Produkthaftung und Produktrückruf
Managerhaftung
D&O-Versicherung
E&O-Versicherung
Vertrauensschadenversicherung
Cyberversicherung
Betriebsunterbrechungsschäden
Brand- und sonstige Elementarschäden
Produkthaftung und Produktrückruf
EINIGE Veröffentlichungen

Beitrag aus dem Whitepaper von Allianz Trade:
Wer hat Angst vorm schwarzen Schaf? – Titel: Vorsicht, Haftungsfalle!
Wer im Unternehmen entscheidet, haftet! Keine Entscheidung ist in Haftungsfragen aber auch keine Lösung. Kriminelle Mitarbeiter haften für ihre Taten – ihre Chefs aber ebenso, wenn sie es den Tätern zu leicht machen und es unterlassen haben, entsprechende Vorsorgemaßnahmen und Absicherungsmechanismen zu implementieren. Wer seinen Laden nicht im Griff hat, muss dafür geradestehen – schlimmstenfalls mit dem eigenen Privatvermögen. Bestenfalls springt bei einer Managerhaftung eine Versicherung. wie die D&O-Versicherung, ein.

Überraschend ohne Versicherungsschutz: Zustimmungs- und Widerspruchsrecht für die Versicherungsnehmerin in der Industriestrafrechts-
schutzversicherung zulasten der versicherten Person
Der Versicherungsschutz der Industriestrafrechtsschutzversicherung umfasst vor allem die Kostenübernahme in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechts. Der Versicherungsvertrag wird von dem Unternehmen oder dem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn zugunsten ihrer Angestellten bzw. Bediensteten abgeschlossen.
Die vermeintlich geschützte versicherte Person erlebt allerdings immer wieder ein böses Erwachen, wenn ihr der versicherungsvertraglich an sich zustehende Versicherungsschutz durch das Unternehmen bzw. die Gemeinde als Versicherungsnehmer im Schadenfall wieder entzogen bzw. nicht gewährt wird.

Haftung von Aufsichts- und Verwaltungsräten in kommunalen Unternehmen
Für Aufsichtsräte und Verwaltungsräte kommunaler Unternehmen gilt das gleiche Pflichtenprogramm wie für Aufsichtsratsmitglieder einer privatwirtschaftlichen AG oder GmbH. Allerdings gibt es durch den öffentlich-rechtlichen Einschlag sowohl auf Haftungsebene – gerade bei den Anstalten des öffentlichen Rechts und durch gewisse Privilegierungen bzw. Erstattungsansprüche in den jeweiligen Gemeindeordnungen zugunsten der Funktionsträger – als auch beim Risikotransfer einige Besonderheiten zu beachten.
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MANAGERHAFTUNG UND VERSICHERUNGSRECHT
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Dr. Stefan Steinkühler, LL.M.
Vennweg 137
46514 Schermbeck
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Telefon:+49 (0) 2853 659 5040
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