Das EU-Parlament hat am 23.4.2024 die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur beschlossen. Sie sieht vor, dass Hersteller bestimmter Waren zukünftig verpflichtet sind, Reparaturen über die Mängelgewährleistungsfrist hinaus anzubieten. Bislang endete die gesetzliche Pflicht zur Nachbesserung oder Nachlieferung mit Ablauf der Gewährleistungsfrist, d.h. in der Regel nach zwei Jahren. Zukünftig soll die Reparatur für Verbraucher attraktiver gestaltet werden und eine echte Alternative zum Neukauf darstellen. Auch die Händler der Produkte können betroffen sein.
Zunächst wird das Recht auf Reparatur auf bestimmte Waren begrenzt sein, die im Anhang zur Richtlinie aufgezählt sind. Hierzu zählen: Haushaltswaschmaschinen und -waschtrockner, -geschirrspüler, Kühlschränke, Bildschirme, Schweißgeräte, Staubsauger, Server bzw. Datenträgersysteme, Mobiltelefone, Smartphones und Tablets sowie Waren, die Batterien für leichte Verkehrsmittel im Sinne der EU (VO) 2023/1542 enthalten. Die EU-Kommission kann die Liste der betroffenen Waren jedoch laufend erweitern.
Die Richtlinie sieht folgende Änderungen vor:
- Hersteller müssen Produkte (auch noch) nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungszeit zu angemessenen Preisen und innerhalb angemessener Zeiträume reparieren.
- Verbraucher müssen Zugang zu Ersatzteilen, Werkzeugen und Reparaturinformationen erhalten, die letztlich die Hersteller bereitstellen müssen.
- Vorsehung von Reparaturanreizen wie Gutscheine und Fördergelder für Reparaturen.
- Durch die Einführung von Online-Plattformen wird die Suche nach Reparaturbetrieben vor Ort und nach Verkäufern von generalüberholten Geräten gefördert.
Hersteller sind nicht verpflichtet, Reparaturen selbst durchzuführen. Sie können Dritte beauftragen, Reparaturen anzubieten.
Nach Inkrafttreten der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten diese innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht umsetzen. Das zuständige Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat bereits angekündigt, den Entwurf für ein deutsches Reparaturgesetz noch im Jahr 2024 vorzulegen.