Versicherungsrecht
VERSICHERUNGSRECHT
Erst im Schadenfall zeigt sich, ob die Versicherung hält, was sie verspricht.
Der Versicherungsnehmer kauft Versicherungsschutz meistens gegen alle nur denkbaren aber ungewissen Unglücksfälle ein. Dabei wird er oft auch von Dritten mit besten Absichten beraten.
Ob im Falle eines Falles tatsächlich ein versicherter Schadenfall vorliegt und eine Versicherung dafür die vereinbarten Leistungen zu erbringen hat, ist oft streitig. Häufig liegt bekanntlich der Teufel im Detail, sprich in den kleingedruckten Versicherungsbedingungen. Auch wird in vielen Fällen über die Höhe der zu zahlenden Entschädigung gestritten. Vermehrt berufen sich Versicherer auf vermeintliche oder tatsächliche Falschangaben, Obliegenheitsverletzungen und ein Mitverschulden auf Seiten des Versicherungsnehmers.
DER EINZIG GEWONNENE PROZESS IST DER, DEN MAN NICHT GEFÜHRT HAT.
Deckungsrechtliche Auseinandersetzungen mit Versicherern zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass diese oft außergerichtlich im Wege eines Vergleichs (vor oder nach Prozessbeginn) beendet werden. Sie als Versicherungsnehmer sparen dadurch Gerichts- und Anwaltskosten und der Versicherer vermeidet im schlimmsten Fall Grundsatzurteile zu seinen Lasten. Rechtsschutzversicherungen decken viele Kosten eines Deckungsprozesses ab, aber eben nur viele und nicht alle.
Ziel ist es daher, Verfahren so kurz und effizient wie möglich zu gestalten sowie Lösungen durch eine ergebnisorientierte Verhandlungs- und ggf. Prozessführung zu schaffen.
WAFFENGLEICHHEIT FÜR DEN VERSICHERUNGSNEHMER
Versicherer werden oftmals von Spezialkanzleien betreut, die nur Versicherer zu ihrer Mandantschaft zählen. In deren Sinne werden Urteile, Gesetzesänderungen oder Unklarheiten in den Versicherungsbedingungen in Fachzeitschriften oder Gesetzeskommentaren aufgearbeitet.
Die Kanzlei bemüht sich um Waffengleichheit insofern, dass auch durch eigene Veröffentlichungen und Vorträge die andere Sichtweise eines Meinungsstreits beleuchtet wird und so nicht vorschnell eine herrschende Meinung entsteht.
DAS ZIEL, IHR ZIEL UND MEIN ZIEL, IST DER ERFOLG.
Eine sorgfältige Aufbereitung des Sachverhaltes sowie das Erkennen der wirtschaftlichen Hintergründe, die dem Fall zugrunde liegen, sind unabdingbare Voraussetzungen für eine erfolgreiche juristische Beratung. Die Fähigkeit, sich auf einen Vertragspartner oder einen Gegner, wie eine Versicherung, einstellen zu können, gehört auch dazu. Letztlich entscheidet aber vor allem der persönliche Einsatz über Erfolg und Misserfolg in juristischen Angelegenheiten.
Die Kanzlei hat den Anspruch, diese Anforderungen für Sie zu gewährleisten, damit Sie, damit wir erfolgreich sind.
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