Erstmals hat ein deutsches Gericht (LG Bonn, Az. 29 OWi 1/20) ein DSGVO-Bußgeld des Bundesbeauftragten für Datenschutz drastisch reduziert. Konkret ging es um einen Bußgeldbescheid über EUR 9,6 Millionen, den der Datenschützer gegen das Telekommunikationsunternehmen 1&1 verhängt hatte, nachdem ein Callcenter-Mitarbeiter versehentlich persönliche Daten eines Kunden an dessen Ex-Freundin preisgegeben hatte.
1&1 muss nun nur noch EUR 900.000 Bußgeld für diesen Datenschutzverstoß zahlen. Das zugrunde gelegte Berechnungsmodell überzeugte die Bonner Richter nicht. Das Verschulden des Telekommunikationsdienstleisters sei gering, argumentierten die Richter.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Spannend bleibt auch die Frage, ob derartige Bußgelder versicherbar sind.