Siemens-Neubürger-Entscheidung

“Die Einhaltung des Legalitätsprinzips und demgemäß die Einrichtung eines funktionierenden Compliance-Systems gehört zur Gesamtverantwortung des Vorstands.” LG München I, Urteil vom 10.12.2013 (5 HK O 1387/10)

Persönliche Haftung des Betriebsrats

Der Betriebsrat haftet grundsätzlich nicht als Organ für die Handlungen seiner Mitglieder. Mangels eigenen Vermögens könnten Dritte ohnehin keine Zahlungsansprüche gegen den Betriebsrat durchsetzen. Auch Haftungsansprüche gegeneines seiner Mitglieder sind an sich...