5 Jun 2016 | Versicherungsrecht
Von einer wissentlichen Pflichtverletzung ist nur dann auszugehen, wenn der Versicherungsnehmer die Pflicht positiv kennt und sich wissentlich und willentlich darüber hinwegsetzt. Bedingter Vorsatz genügt für den Ausschluss nicht. Es muss vielmehr festzustellen sein,...