Das Europäische Parlament hat am 16.12.2025 eine stark abgeschwächte Version vom EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) verabschiedet. Die Änderungen markieren einen erheblichen Rückschritt gegenüber den ursprünglichen Plänen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Drastisch erhöhte Schwellenwerte:
- Betroffen sind künftig nur noch Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und mindestens EUR 1,5 Milliarden Jahresumsatz
- Ursprünglich geplant waren 1.000 Mitarbeiter und EUR 450 Millionen Umsatz
- Dies schließt rund 80% der ursprünglich betroffenen Unternehmen aus
Wegfall der zivilrechtlichen Haftung:
- Unternehmen unterliegen auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung mehr bei Verstößen; Sanktionierung durch Bußgelder bleibt
Weitere Verzögerung:
- Inkrafttreten verschoben von Juli 2027 auf Juli 2029
- Vollumfängliche Geltung erst ab 2032
Reduzierte Berichtspflichten:
- Vereinfachte Anforderungen an Informationsabfragen in der Lieferkette
- Kein vollständiges Mapping der gesamten Lieferkette mehr erforderlich
Nicht zu verwechseln ist das EU-Lieferkettengesetz mit dem deutschen „Pendant“. Das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz gilt bereits seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.