Nach Informationen des Handelsblatts haben D&O-Versicherungen einen Vergleich mit ThyssenKrupp geschlossen. Damit ist ein neunjähriger Rechtsstreit beendet, der zuletzt sogar das BAG befasst hat. Die Managerhaftpflichtversicherungen unter Führung von AGCS und AIG zahlen angeblich einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag. ThyssenKrupp hatte von drei Ex-Managern einen Betrag in Höhe von EUR 291 Mio. gefordert, nachdem der Konzern eine Kartellstrafe bezhalen musste („Schienenkartell“). Leider ist bis heute nicht höchstrichterlich geklärt, ob eine regressierte Kartellbuße versicherbar ist. Auch wenn der Vergleichsbeitrag im Verhältnis zur Gesamtsumme, die gefordert war, als eher gering zu bewerten ist, ist er wohl doch höher, als dass man von einem sog. Lästigkeitsvergleich reden kann. Von daher ein Hinweis, dass doch eine Versicherbarkeit gegeben ist?
Ob eine regressierte Buße über eine D&O-Versicherung versicherbar ist, spielt nicht nur im Kartellbereich eine Rolle, sondern ist in hohem Maße angesichts immer neuer Bußgeldrisiken für die Unternehmen (DSGVO, Lieferkettengesetz etc.) sehr praxisrelevant.