Nach dem Skandal um das WCCB muss die frühere Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD) mit einer Schadenersatzklage rechnen. Eine große Mehrheit im Rat der Stadt Bonn hat am Donnerstagabend (07.06.2018) in nichtöffentlicher Sitzung eine Kanzlei mit der Klageerhebung beauftragt. Alleine die SPD-Vertreter stimmten dagegen. Ex-Stadtdirektor Arno Hübner (CDU) und fünf weitere ehemalige städtische Mitarbeiter könnten ebenfalls Schadenersatzansprüchen ausgesetzt werden.
Liegt der Entwurf der Kanzlei vor, soll Ende Juni bei einer Sondersitzung des Stadtrates formell die Einreichung der Schadenersatzklage gegen die frühere Oberbürgermeisterin und jetzige Präsidentin der Welthungerhilfe beschlossen werden. Am 30. Juni endet in allen Fällen die Verjährungsfrist.
Aus den bisherigen Untersuchungen haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass eine unterlassene Bonitätsprüfung des Ex-Investors Man-Ki Kim und dessen Firma SMI Hyundai durch Dieckmann oder Verantwortliche der Stadt eine schuldhafte Pflichtverletzung begründen könnten. Denn: „Eine Überprüfung der Bonität vor Eingehung der ersten Nebenabrede zu dem Projektvertrag durch Frau Dieckmann, der als Oberbürgermeisterin die volle Verantwortung für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung oblag, ist nach ihrer Aussage unstreitig unterblieben.“ Weiter heißt es der vorläufigen Begutachtung: Ein Anknüpfungspunkt für eine Amtspflichtverletzung sei die Unvollständigkeit der Vorlage für den Ratsbeschluss am 14. Dezember 2005, in dem Kim den Zuschlag als WCCB-Investor erhielt.

Nachtrag:
Nach dem Ratsbeschluss vom 28.06.2018 sind in Anbetracht der drohenden Verjährung die Klageschriften mittlerweile eingereicht worden. Betroffen sind neben Dieckmann wie erwartet auch Arno Hübner sowie der vor Jahren gefeuerte Ex-Chef des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB), Friedhelm Naujoks samt zweier SGB-Mitarbeiter.

Der Rat folgte dem Vorschlag der Stadtverwaltung mit breiter Mehrheit. Gegenstimmen kamen im Wesentlichen nur von der SPD. Die Ablehnung  wurde schon im Vorfeld damit begründet, die Klagen würden die „Verwaltung lähmen und die Stimmung in der Stadt vergiften“. Die Stadtverwaltung hat die Forderungen aus Fürsorgegesichtspunkten auf eine Million Euro pro Person begrenzt. Die volle Summe verlangt sie nur von Dieckmann und Hübner.

Weiterer Nachtrag:
s.a. Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln