Fünf Jahre läuft das Insolvenzverfahren der Bonner Solarworld, doch jetzt wird es ernst für fünf ehemalige Vorstandsmitglieder. Insolvenzverwalter Horst Piepenburg wirft dem ehemaligen Vorstand von Solarworld Insolvenzverschleppung vor und fordert deshalb Schadensersatz. Aus dessen Sicht war das Unternehmen schon Mitte 2016 pleite und nicht erst im Mai 2017, als der Antrag auf Insolvenz gestellt wurde. Für die in diesem Zeitraum getätigten Zahlungen – besagte EUR 731 Millionen – will er die damaligen in Haftung nehmen.
Die Bonner Staatsanwaltschaft prüfte damals, ob sie ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung einleitet – das wäre eine Straftat gewesen. Doch die Ermittler sahen keinen Anfangsverdacht.
Der Insolvenzverwalter stützt seine zivilrechtliche Forderung darauf, dass bereits ab Sommer 2016 absehbar war, dass die Solarworld keine Perspektive mehr gehabt habe. Die beklagten Vorstände verweisen auf zwei Gutachten von namehaften Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften, die vor der dann folgenden Pleite eine positive Fortführungs-Prognose belegt hätten. Doch der Insolvenzverwalter bewertet diese Gutachten nicht nur als mangelhaft, er stellt auch fest, dass den Vorstandsmitgliedern das bei der Durchsicht hätte klar sein müssen. Der Vorsitzende Richter Uwe Schneiders meldete in der mündlichen Verhandlung zumindest gewisse Zweifel an, ob diese Einschätzung realistisch war. Die damalige schlechte Preisentwicklung für Solarzellen sei im Verhältnis zu den hohen Produktionskosten bestimmt nicht kostendeckend gewesen.
Im Raum stand ebenfalls, ob die angegebenen Zahlen für das Gutachten überhaupt aussagekräftig waren. Weil Datensätze fehlten, beantragte die Beklagtenseite die Vorlage von digitalen Postfächern sowie von zwei Kommunikations-Tools, mit denen der Ex-Vorstand in der Vergangenheit gearbeitet hatte. Diese seien seit der Datensicherung im Rahmen des Insolvenzverfahren verschwunden und der Verbleib bislang ungeklärt. Dem Antrag soll bis zum nächsten Termin nachgekommen werden.
Hinter den in Anspruch genommenen Organmitgliedern stehen mehrere D&O-Versicherungen, die ebenfalls vor Gericht auftraten.