Seit Juni 2012 wird vor der 20. Zivilkammer des LG München darüber gestritten, ob die BayernLB Schadensersatzansprüche gegen acht ehemalige Top-Manager zurecht geltend gemacht hat.

Konkret geht es darum, ob die acht Top-Manager für das Milliardendebakel durch den Kauf der Kärntner Bank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) belangt werden können. Die Bank fordert EUR 200 Millionen Schadenersatz. 2007 übernahm die Bayern-LB das Institut aus Kärnten, das sich bald als Milliardengrab entpuppte, weil sich viele faule Kredite in ihren Büchern befanden. EUR 3,7 Milliarden verlor die Bayern-LB, bis sie die marode Bank an den österreichischen Staat zurückgab.

Ein erster Vergleichsvorschlag des Gerichts zu Beginn des Verfahrens belief sich auch EUR 25 Millionen. Der wurde u.a. von der BayernLB abgelehnt.

Nach nunmehr fast sieben Jahren schlägt das Gericht eine Vergleichssumme vom EUR 70 Millionen vor. Davon sollen ca. EUR 60 Mio. die D&O-Versicherungen zahlen, sieben bis zehn Millionen die Vorstände als sog. On-top-Zahlung. Insgesamt soll die BayernLB damals eine D&O-Versicherungssumme von EUR 105 Millionen eingekauft haben. Nach Vorschlag des Gerichts sollen die Vorstände auf die Hälfte dessen verzichten, was ihnen an Gehalt und Altersbezügen zusteht. Die Bayern-LB fror 2010 alle Zahlungen ein. Bei Ex-Chef Werner Schmidt beläuft sich dies laut der Richterin inzwischen auf EUR 3 Millionen. Er müsste demnach EUR 1,5 Millionen zahlen. Jetzt sollen sich die Anwälte über den Anteil jedes Einzelnen einigen, wenn die D&O-Versicherungen mitspielen. Die Befragung des Gutachters geht am 4. April weiter.

Der Gutachter kam bereits zu dem Ergebnis, dass sich wichtige Kennziffern in den damaligen Kaufunterlagen befanden, die nicht ausreichend erklärt waren und hätten hinterfragt werden müssen. Beispiele sind die Annahmen über die Entwicklung der Zinseinnahmen und der sogenannten Risiko-gewichteten Aktiva, im Kern also die vergebenen Kredite.

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