Beim Möbelhersteller Steinhoff ist infolge von Bilanzmanipulationen ein großer Schaden entstanden. Durch die offensichtliche Managerhaftung übernimmt jetzt die D&O-Versicherung einen kleinen Teil des Schadens.

Nach milliardenschweren Bilanzmanipulationen hatten die geschädigten Anleger mehr als EUR 7,7 Mrd. gefordert. Aktionäre und Gläubiger könnten mit insgesamt EUR 78 Millionen rechnen, teilte der südafrikanisch-deutsche Konzern am Dienstag in Stellenbosch nahe Kapstadt laut reuters mit. Die Einigung mit den D&O-Versicherern ist Teil eines Plans, mit dem Steinhoff eine Welle von 90 Klagen in Südafrika, Deutschland und den Niederlanden beilegen will.

Bereits seit 2015 ermittelt die Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Unregelmäßigkeiten gegen den Konzern. Deloitte als Steinhoffs Wirtschaftsprüfer schlug erst 2017 Alarm. Deswegen hatte sich Deloitte bereits im Februar 2021 bereit erklärt, ebenfalls bis zu EUR 78 Mio. zu einem Vergleich mit den Klägern beizusteuern.

Die Manager-Haftpflichtversicherungen bei Steinhoff stehen mit ihrer Schadenzahlung nur für einen Teil der ehemaligen Führungsriege ein, darunter für Firmengründer Bruno Steinhoff und dem früheren Aufsichtsratschef Christo Wiese. Der ehemalige Vorstandschef Markus Jooste, Ex-Finanzvorstand Ben La Grange sowie der frühere Europa-Chef Siegmar Schmidt sind davon ausgenommen.

Anfang März 2021 hatte die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen drei ehemalige – nicht namentlich genannte – Manager des Steinhoff-Konzerns, denen “Taten der unrichtigen Darstellung” in den Bilanzen im Zeitraum von Juli 2011 bis Januar 2017 vorgeworfen werden, Anklage erhoben. Die Manager sollen demnach dafür verantwortlich sein, dass Buchgewinne aus mutmaßlichen Scheingeschäften in die Bilanzen geflossen seien. Im Rahmen dieser Scheingeschäfte soll es zu Bilanzmanipulationen von mehr als EUR 1,5 Mrd. gekommen sein. Dazu würden EUR 820 Mio. für überhöhte Immobilienwerte in der Bilanz kommen.

Der Fall zeigt erneut das Zusammenspiel von strafrechtlichen Ermittlungen und zivilrechtlichen Regressansprüchen, das insbesondere darin gipfeln kann, dass vorsätzliche oder wissentliche Pflichtverletzungen bei der D&O-Versicherung ausgeschlossen sind. Das dürfte auch der Grund sein, warum die drei genannten Herren von einer Vergleichszahlungen der D&O-Versicherer ausgenommen sind. Managerhaftung und D&O-Versicherung sind eben oft nicht deckungsgleich.