Verursacht ein Versicherter während der Zeit eines amtlichen Fahrverbots einen Verkehrsunfall, so hat sein Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer keine Möglichkeit, ihn deswegen in Höhe seiner Aufwendungen in Regress zu nehmen.
LG Hannover, Urteil vom 19.11.2014 (6 S 52/14)