Wie das „Handelsblatt“ berichtet, hat die zum Unicredit-Konzern gehörende HypoVereinsbank (HVB) eine Schadenersatzklage gegen drei ehemalige Vorstände in Höhe von EUR 180 Mio. eingereicht. Grundlage ist ein von der Muttergesellschaft eingeholtes Gutachten. Danach hätten die drei Beklagten die sog. Cum-Ex-Geschäfte nicht unterbunden.

Bei Cum-Ex-Geschäften handelt es sich um Aktienkäufe und -verkäufe rund um den Dividendenstichtag. Die Aktien werden bis zum Stichtag noch mit Dividendenanspruch (cum) und danach ohne Anspruch (ex) gehandelt. Mittels Leerverkäufen, bei denen der Verkauf vor dem Stichtag und das Clearing nach dem Stichtag erfolgte, konnten nun ein und dieselben Aktien mehrfach dem Finanzamt vorgelegt werden, um die bei Dividendenzahlung automatisch einbehaltene Kapitalertragssteuer vom Finanzamt zurückzufordern (das ist für institutionelle Investoren möglich).

Grund dafür war eine Gesetzeslücke, die erst im Jahr 2012 endgültig geschlossen wurde. Durch entsprechende Razzien führte diese im Fall der HVB zu einer Steuernachforderung in Höhe von EUR 180 Mio. sowie einer Strafe von knapp EUR 10 Mio. Weitere 100 Mio. Euro soll die Bank für die interne Aufarbeitung ausgegeben haben.

Führender D&O-Versicherer soll nach Medienberichten die AGCS sein. Die Versicherungsbedingungen umfassen laut Untersuchungsbericht aber „keine Schadensersatzansprüche, die im Zusammenhang mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Dividendenstripping stehen“. Die HVB geht das Prozessrisiko trotzdem ein.