„Fast eine halbe Million Euro muss der frühere Düsseldorfer Stadtsparkassen-Vorstand Karl-Heinz Stiegemann an seinen ehemaligen Arbeitgeber zahlen. Er hatte der Firma von Franjo Pooth pflichtwidrig Kredite gewährt.

Weil er der Firma von Franjo Pooth pflichtwidrig Kredite gewährt hat , muss der frühere Düsseldorfer Stadtsparkassen-Vorstand Karl-Heinz Stiegemann jetzt einen Teil des Schadens aus eigener Tasche zahlen. Das entschied das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch in einem Zivilprozess. Das Gericht verurteilte Stiegemann zur Zahlung von EUR 454.236 an seinen ehemaligen Arbeitgeber. Durch die Pooth-Affäre war der Stadtsparkasse Düsseldorf ein Schaden von rund neun Millionen Euro entstanden. …..“

http://www.derwesten.de/nachrichten/pooth-affaere-sparkassen-vorstand-muss-zahlen-id4911747.html#plx1586470772

Auszüge aus dem Urteil des LG Düsseldorf:

„Würde man die Haftung von vorstandsmitgliedern einer Sparkasse – ohne die Regelungen des Aktienrechts zu berücksichtigen – alleine auf den Anstellungsvertrag (§ 280 BGB) abstellen, wäre es erlaubt, die Haftung zulasten der gemeinde bzw. sonstiger Träger einzuschränken oder zu erweitern…..

Danach hatte der Beklagte zu 2) die ihm obliende Sorgfalt vorsätzlich verletzt, indem er der O GmbH kompetenzwidrig, pflichtwidirig und ohne Einholung der notwendigen Informationen und damit ohne hinreichende Entscheidungsgrundlage ein weiteres Kreditvolumen zur Verfügung gestellt hat.“

LG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2011 (33 O 119/09)