Der ehemalige Vorstandschef Dieter Burmeister muss Schadensersatz in Höhe von EUR 229.440,40 an seinen alten Arbeitgeber zahlen. Auf die Summe belaufen sich zwei Gutachten, in denen die häufig gewechselten Dienstwagen Burmeisters, die Einrichtung eines Weinkellers als geheimer Partyraum in den Katakomben der Sparkassen-Zentrale und unkontrollierte Bauvergaben untersucht worden waren. Wegen erheblicher Pflichtverletzungen sah das Gericht auch die außerordentliche Kündigung Ende September 2013 als rechtens an.
Dagegen erkannte die Kammer Burmeisters Klage im Punkt seiner Versorgungsbezüge an. Die Sparkasse hatte diese seit 2014 einbehalten und muss diese nun zurückzahlen. Damit dürfte Burmeister die Forderungen der Sparkasse begleichen können.
Zudem erstatteten die Verantwortlichen der Kreissparkasse Stendal und der Verwaltungsrat am 1. Oktober 2013 eine Strafanzeige gegen Burmeister. Es ging um den Vorwurf der Untreue. Später folgte noch eine weitere Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Im September 2014 platzte dann die Bombe: Nach rund einjähriger Ermittlungszeit musste die Staatsanwaltschaft in Magdeburg einräumen, dass wichtige Unterlagen zum Burmeister-Komplex geschreddert worden waren. Rund 63 Ordner mit Unterlagen waren nach Angaben der Behörde versehentlich von einer Berliner Entsorgungsfirma vernichtet worden. Große Teile der Akten wurden später durch Zweitschriften von der Sparkasse rekonstruiert. Angeblich hat sich die Staatsanwaltschaft dafür nie interessiert und die Akten nie abgeholt.
Burmeister bleibt letztlich straffrei. Wie erst im Januar 2021 bekannt wurde, hat der sachsen-anhaltinische Generalstaatsanwalt eine Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens bereits am 18. April 2019 abgewiesen. Damit ist die juristische Aufarbeitung des Stendaler Sparkassenskandals endgültig abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg bestätigte nun auf Anfrage den Abschluss des Verfahrens.