Die komplexe AWO-Affäre um überhöhte Gehälter, Luxus-Dienstwagen und Scheinanstellungen erschüttert schon seit Jahren das Rhein-Main-Gebiet. Neben zivil- und arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ermittelt auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug in Millionenhöhe.

Nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Az. 16 Sa 1733/22) soll nun Jürgen Richter, ehemaliger Geschäftsführer der AWO Frankfurt, dem Kreisverband wegen Mittelverschwendung und erheblichen Pflichtverletzungen Schadensersatz in Höhe von rund EUR 1,5 Millionen plus Zinsen zahlen. Zudem seien er und seine Frau Hannelore (Arbeitnehmerin der Awo Frankfurt) als Gesamtschuldner zur Zahlung weiterer rund EUR 221 000 Schadenersatz an die AWO verurteilt worden. „Die Revision wurde nicht zugelassen“, teilte das HLAG mit. Dennoch sei die neue Entscheidung nicht rechtskräftig: „Hiergegen kann beim Bundesarbeitsgericht Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.“