Die am 07.10.2019 von den EU-Mitgliedstaaten beschlossene EU-Richtlinie verpflichtet öffentliche und private Organisationen sowie Behörden dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten, so dass Hinweisgeber (Whistleblower) Verstöße gegen EU-Recht möglichst gefahrlos melden können. Die neue Vorschrift sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern verpflichtet werden, zuverlässig funktionierende Meldekanäle einzurichten.
Mit den neuen Vorschriften werden Schutzvorkehrungen eingeführt, um Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen, etwa davor, suspendiert, herabgestuft oder eingeschüchtert zu werden. Auch ihre Unterstützer, etwa Kollegen und Angehörige, werden geschützt. Die Richtlinie enthält auch eine Liste unterstützender Maßnahmen, zu denen Hinweisgeber Zugang haben müssen. Behörden und Unternehmen müssen zudem innerhalb von drei Monaten auf Meldungen von Missständen reagieren und diese weiterverfolgen.
Der Rechtsakt wird nun förmlich unterzeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.