Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat Ermittlungen gegen die Ex-Chefin der Duisburger Behindertenwerkstatt wegen Untreue aufgenommen. Gegen die ehemalige Geschäftsführerin, Roselyne Rogg, und den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzendenden, Reinhold Spaniel, ist ein Verfahren eingeleitet worden, wie die Behörde am 15.08.2018 mitteilte.
Rogg war vor wenigen Tagen entlassen worden, weil sie über Jahre zu hohe Bezüge kassiert haben soll. Nach einer Gehaltserhöhung soll sie zuletzt jährlich EUR 376.000 für ihre Arbeit bekommen haben. Laut einem Gutachten, das der Aufsichtsrat in Auftrag gegeben hatte, seien für die Position aber nur EUR 150.000 bis 180.000 angemessen gewesen.
Aus den Gutachten zur Verhältnismäßigkeit gehen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft „zureichende Anhaltspunkte“ hervor, „die den Anfangsverdacht einer Untreue gegen beide Beschuldigte begründen“, hieß es.
Nachtrag:
Zudem seien die zu unrecht gezahlten Gehälter von der Stadt Duisburg zivilrechtlich geltend gemacht worden. Dabei soll es sich um EUR rund 760.000 handeln. Zur Höhe der Rückforderungen wollte sich die Stadt nicht äußern: „Ich bitte um Verständnis, dass wir uns hier wegen des noch laufenden Verfahrens nicht detailliert äußern“, so eine Stadtsprecherin zur RP.
Weiterer Nachtrag:
Die Enthüllungen der städtischen Rechnungsprüfer über Gehalt, Dienstwagen, Reisen, Bewirtungen und Geschenke, die wie berichtet der fristlos gekündigten Geschäftsführerin vorgeworfen werden, haben möglicherweise ernste Konsequenzen. Denn die Einrichtung hat die Rechtsform einer gGmbH, also einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese Gesellschaftsform dient vor allem dazu, Steuern zu sparen: Ein als gemeinnützig anerkanntes Unternehmen muss deutlich weniger Steuern zahlen als ein profitorientiertes. Dann allerdings muss es sich auch so verhalten. Und da haben die Prüfer der Finanzbehörden wohl inzwischen ihre Zweifel.