Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rechnet aufgrund der Corona-Krise für das kommende Jahr mit einer großen Zahl von Ansprüchen von Insolvenzverwaltern gegen ehemalige Manager – und mit entsprechenden Schäden in der D&O-Versicherung. Insolvenzen sind seit Jahren ein großer Schadentreiber in der D&O-Versicherung. Kommt es zu einer Unternehmenspleite, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Insolvenzverwalter das ehemalige Management in Haftung nimmt.
Die Versicherungswirtschaft erwartet zahlreiche Prozesse gegen Geschäftsführer und Vorstände, deren Unternehmen in der Corona-Pandemie insolvent werden. Hintergrund ist, dass bedingt durch die Corona-Pandemie bis zum 30.09.2020 zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen bis Ende des Jahres keinen Insolvenzantrag stellen müssen. Seit dem 01.10.2020 gilt für zahlungsunfähige Unternehmen aber wieder die Insolvenzantragspflicht. Das bedeutet im Detail, dass in den vergangenen Monaten nicht beglichene, fällige Verbindlichkeiten ab dem 01.10.2020 voll in die Liquiditätsprüfung mit einzubeziehen sind.
Insolvenzverwalter verlangen von Managern insolventer Unternehmen oftmals hohe Summen. Doch nur ein Bruchteil der Forderungen ist oftmals wirklich berechtigt. Nach einer Untersuchung des GDV sollen Geschäftsführer und Vorstände nach einer Insolvenz im Durchschnitt für EUR sieben Millionen persönlich haften. Gezahlt haben die Versicherer am Ende deutlich weniger, nämlich im Schnitt EUR 140.000. Die Verhandlungen rund um die Ansprüche dauern oft mehr
als zwei Jahre. Die Anwalts- und Prozesskosten belaufen sich auf durchschnittlich EUR 30.000.
Die befürchteten Schadenszenarien haben bereits Auswirkungen beim sog. Underwriting. Im D&O-Segment stellen Versicherer beim Abschluss oder der Vertragsverlängerung mehr Fragen, um mögliche unternehmerische
Auswirkungen durch Covid-19-Pandemie zu erfassen. Bestimmte Branchen werden bei mehreren D&O-Versicherern nur noch mit Insolvenzausschlüssen weiterversichert.