Der Bürgermeister wurde wegen fahrlässiger Tötung aufgrund der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht zu einer Geldstrafe iHv EUR 12.000 verurteilt, nachdem drei Kinder in einem Teich in Neukirchen (Nordhessen) ertrunkenen sind. Das Gericht entschied in drei Fällen auf fahrlässige Tötung durch Unterlassen und kam zu einer Geldstrafe in Höhe von EUR 12.000, zahlbar in 100 Tagessätzen.

Die Strafe wurde für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Der Vorwurf: Laut Amtsgericht Schwalmstadt hatte der Bürgermeister die Verkehrssicherungspflicht für den Teich verletzt, der ein erhebliches Gefahrenpotenzial aufweise. Die Verurteilung des Bürgermeisters wegen fahrlässiger Tötung aufgrund der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht ist noch nicht rechtskräftig (Quelle: FAZ).

Gegen dieses noch nicht rechtskräftige Urteil haben der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der Fahrlässigkeitsvorwurf beruhte darauf, dass der Teich aufgrund baulicher Veränderungen im Jahr 2014 ein stark erhöhtes Gefährlichkeitspotential aufwies und der Angeklagte in seiner Funktion als Bürgermeister keine Sicherungsmaßnahmen zum Schutz von Personen vor Ertrinken ergriffen hatte.

Im Zuge dieses Verfahrens kam es zu weiteren polizeilichen Ermittlungen gegen Zeugen aus dem Prozess. Hintergrund der Ermittlungen ist ein der Staatsanwaltschaft Marburg nunmehr bekanntgewordenes und im Rahmen der Durchsuchung aufgefundenes Schreiben einer Versicherung an die Stadt Neukirchen aus dem Jahre 2014, im dem die Teichanlage für Kinder als verkehrsgefährlich eingestuft und eine Einzäunung des Geländes empfohlen wird, um insbesondere spielende Kinder von der Teichanlage fernzuhalten. Es besteht der Anfangsverdacht, dass die nunmehr Beschuldigten Personen Kenntnis von dieser Risikoanalyse der Versicherung hatten, diese Erkenntnisse aber im Rahmen ihrer Zeugenaussagen vor Gericht trotz expliziter Nachfragen zu vorliegenden Informationen über die potentielle Gefährlichkeit des Teiches durch die Umbaumaßnahmen bewusst verschwiegen haben. Im Rahmen der Durchsuchungen stellten die Ermittler insbesondere zahlreiche schriftliche Unterlagen und elektronische Datenträger sicher. Die sichergestellten Beweismittel müssen nun ausgewertet werden.