Wegen riskanter Zinswetten mit Millionenverlusten für die Stadt Pforzheim hat das Landgericht Mannheim die damalige Oberbürgermeisterin und die frühere Kämmerin wegen Untreue zu Bewährungsstrafen verurteilt. Sie verurteilte die Ex-Oberbürgermeisterin zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung und die damalige Stadtkämmerin zu zwei Jahren auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In dem Verfahren ging es um hochkomplexe und gleichzeitig hochriskante Spread Ladder Swaps, wie sie damals Hunderte von Städten und Gemeinden mit vielen Banken abgeschlossen hatten. Eigentlich sollten die Geschäfte die Zinslasten der Gemeindeschulden senken. Pforzheim machte die Geschäfte zwischen 2004 und 2008 mit JP Morgan und der Deutschen Bank.

Außer den beiden Frauen waren ursprünglich auch zwei JP Morgan-Banker und der ehemalige Vize-Kämmerer angeklagt. Gegen die beiden Bank-Berater von JP Morgan und den damals stellvertretenden Kämmerer waren die Verfahren während des Prozesses nach Paragraph 153a eingestellt worden. Die beiden Banker zahlten dafür EUR 400.000 und EUR 125.000, der inzwischen zum Kämmerer bestellte Angeklagte zahlte damals EUR 9.000.

LG Mannheim, Urteil vom 21.11.2017 (22 KLs 631 Js 31056/09).