Das Oberlandesgericht Hamm (Az. I-8 U 73/12) hat sechs Ex-Aufsichtsräte des 2009 insolvent gegangenen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor zu insgesamt EUR 53,6 Millionen Schadenersatz verurteilt. Sie sollen 2006 Schadenersatzansprüche gegen frühere Vorstände nicht rechtzeitig geltend gemacht haben. Dabei ging es um den Verkauf und die anschließende Rückanmietung von fünf Warenhäusern. Der Insolvenzverwalter (Hans-Gerd Jauch) ging nach früheren Angaben davon aus, dass die Häuser deutlich unter dem Marktwert an einen Fonds der Oppenheim/Esch-Gruppe verkauft und zu überhöhten Konditionen wieder zurückgemietet wurden.

Der Insolvenzverwalter hatte 2010 fünf Ex-Vorstände und sechs Ex-Aufsichtsräte von Arcandor auf Zahlung von insgesamt EUR 175 Millionen Schadenersatz verklagt, darunter auch den früheren Arcandor-Vorstandschef Thomas Middelhoff.

Das OLG sah die gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder gerichteten Ansprüche als unbegründet an. Pflichtverletzungen seien bei ihnen nicht festzustellen. Insbesondere seien die von den Vorstandsmitgliedern zu verantwortenden Vertragsabschlüsse aufgrund anderer bereits bestehender vertraglicher Verpflichtungen nicht pflichtwidrig gewesen.

Anders beurteilte der Senat aber die Verantwortung der Aufsichtsräte. Zum Pflichtenkreis dieser Aufsichtsratsmitglieder habe die Überwachung der Vorstandsmitglieder gehört. Diese Pflicht hätten sie im Hinblick auf die mit der Oppenheim/Esch-Gruppe geschlossenen Ausgangsverträge verletzt. Denn jedenfalls soweit der Aufsichtsrat im November 2006 empfohlen habe, von der Geltendmachung entsprechender Schadensersatzansprüche gegen Vorstandsmitglieder weiterhin abzusehen, obwohl am 04.12.2006 Verjährungseintritt drohte, hätten diese Beklagten ihre Aufsichtspflichten verletzt. Nach dem Ergebnis der vom Senat durchgeführten Beweisaufnahme ist dadurch ein Schaden in Höhe von 53.625.150,18 € entstanden. Zwei der sechs hafteten für die Gesamthöhe des vom Gericht festgestellten Schadens, die anderen vier für 100 000 Euro, sagte ein Sprecher dem Handelsblatt. Arcandor hatte für Ihre Organmitglieder eine D&O-Versicherung bei einem Konsortium unter Führung der Allianz Global Corporate & Specialty abgeschlossen.

Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen ist noch eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH möglich.