Der Aufsichtsrat der Bilfinger SE hat in seiner Sitzung vom 20.02.2018 beschlossen, Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der Gesellschaft geltend zu machen. Dies betrifft alle in den Jahren 2006 bis 2015 amtierenden ehemaligen, aber vor 2015 in den Vorstand eingetretenen Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat hat diese Entscheidung auf Basis der jetzt vorliegenden Ergebnisse seiner im März 2016 eingeleiteten Untersuchung getroffen.
Den ehemaligen Vorstandsmitgliedern werden Pflichtverletzungen bei der Implementierung eines ordnungsgemäßen Compliance-Management-Systems vorgeworfen. Einzelne ehemalige Vorstandsmitglieder haben darüber hinaus nach Ansicht des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit M&A-Projekten in der Vergangenheit Pflichtverletzungen begangen.
Der erstattungsfähige Schaden, den Bilfinger durch die Pflichtverstöße erlitten hat, liegt nach derzeitiger vorläufiger Berechnung in einem niedrigen dreistelligen Mio.-Euro-Bereich. In welcher genauen Höhe die Schadensersatzansprüche bestehen und inwieweit diese tatsächlich durchgesetzt werden können, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Auch wurde noch keine Entscheidung darüber getroffen, welche ehemaligen Vorstandsmitglieder in welcher konkreten Höhe in Anspruch genommen werden sollen.
Der amtierende Vorstand der Bilfinger SE hat nunmehr eine Untersuchung in Auftrag gegeben, ob Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Sachverhalten ihre Pflichten verletzt haben.