Das Europäische Parlament hat am 16.12.2025 eine stark abgeschwächte Version vom EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) verabschiedet. Die Änderungen markieren einen erheblichen Rückschritt gegenüber den ursprünglichen Plänen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Drastisch erhöhte Schwellenwerte:

  • Betroffen sind künftig nur noch Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und mindestens EUR 1,5 Milliarden Jahresumsatz
  • Ursprünglich geplant waren 1.000 Mitarbeiter und EUR 450 Millionen Umsatz
  • Dies schließt rund 80% der ursprünglich betroffenen Unternehmen aus

Wegfall der zivilrechtlichen Haftung:

  • Unternehmen unterliegen auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung mehr bei Verstößen; Sanktionierung durch Bußgelder bleibt

Weitere Verzögerung:

  • Inkrafttreten verschoben von Juli 2027 auf Juli 2029
  • Vollumfängliche Geltung erst ab 2032

Reduzierte Berichtspflichten:

  • Vereinfachte Anforderungen an Informationsabfragen in der Lieferkette
  • Kein vollständiges Mapping der gesamten Lieferkette mehr erforderlich

Nicht zu verwechseln ist das EU-Lieferkettengesetz mit dem deutschen „Pendant“. Das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz gilt bereits seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.

siehe auch: link sowie link