Die Würzburger Stadtbau hat ihren Geschäftsführer Hans Sartoris wegen einer Pflichtverletzung verklagt.
Es geht um einen Vorfall im Dezember 2016. Eine Baufirma verlangte am 23. Dezember von der Bauherrin Stadtbau innerhalb weniger Tage eine Bürgschaft von über EUR 4 Mio. als sogenannte Bauhandwerksicherheit. Da die Stadtbau diese Sicherheit über die Feiertage bis Anfang Januar nicht leistete, kündigte die Firma ihren Vertrag mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft.
Wie Richter Martin Gogger in der Güteverhandlung am Landgericht sagte, ist eine „solche Sicherung in der Baubranche üblich“. Laut Branchenkennern ist es auch üblich, dass Baufirmen dafür Bauherren bewusst knappe Fristen setzen, wenn sie zum Beispiel aus dem Vertrag mit ihnen aussteigen wollen. Dass die Kündigung der Baufirma rechtens war, wurde gerichtlich bereits entschieden.
Die Folgen für die Stadtbau: Sie musste die Baumaßnahme für einen höheren Preis neu vergeben, dadurch verzögerte sich die Fertigstellung der neun Häuser und 175 Wohnungen und so die Einnahme von Mieten. Dazu kamen Gerichts- und Anwaltskosten für den Rechtsstreit mit der Baufirma sowie die Entschädigung, die am Ende als Vergleich an die Firma gezahlt wurde. Insgesamt addiert sich der Schaden laut Stadtbau auf EUR 1,6 Mio. Die Gerichstentscheidung erging in einem Versäumnisurteil, weil der Geschäftsführer beziehungsweise sein Rechtsanwalt am vergangenen Donnerstag nicht zur mündlichen Güteverhandlung mit Ansagen erschienen waren.
Die Würzburger Stadtbau soll eine D&O-Versicherung haben. Ob der D&O-Versicherer über das Versäumnisurteil erfreut war, ist nicht beaknnt.