Seit November 2024 standen drei ehemalige Mitarbeiter der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen vor Gericht, neben Sachbearbeitern auch eine Ex-Abteilungsleiterin und Prokuristin. Sie sollten für einen Schaden von fast 13 Millionen Euro aufkommen, der angeblich durch ihre Arbeit und ihre Fehler entstanden sei. Im Unterschied zu anderen Schadenfällen bei Stadtwerken in den letzten Jahren hat dieser Fall nichts mit einer verfehlten Einkaufspolitik durch rasant gestiegene Strom- und Gaspreise durch den Ukrainekrieg zu tun.

Hintergrund der Streitigkeiten waren sog. Limit-Geschäfte aus dem Jahr 2020. Derartige Risikogeschäften seien nach der Beschaffungsrichtlinie der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen verboten. Gemäß der Vorgabe der Stadtwerke sei im Fall des Verkaufs von Strom an einen (Groß-)Kunden sogleich ein Deckungsgeschäft in der Regel am Großhandelsmarkt – Back-to-Back-Geschäft – abzuschließen. Die Prokuristin habe in mehreren Fällen Limitgeschäfte freigegeben und es unterlassen, darauf hinzuwirken, dass gemäß den internen Vorgaben Back-to-Back-Beschaffungen durchzuführen seien, so der Vorwurf. Obendrein soll sie die Geschäftsführung über die Geschäfte nicht informiert haben.

Ausgetragen wurden die Streitigkeiten vor dem Stuttgarter Amtsgericht (Az.: 12 Ca 205/24). Die Klage scheiterte an mehreren Punkten. Die zwischenzeitlich eingelegte Berufung wurde am von der SWBB zurückgenommen.
Die verklagten Mitarbeiter haben zwar gewonnen, aber faktisch hat mindestens einer nach Medienberichten wohl dennoch verloren. In erster Instanz arbeitsgerichtlicher Verfahren trägt jede Partei die Anwaltskosten selbst – der Gegner muss sie nicht erstatten, wenn er den Prozess verliert. Besagter Mitarbeiter hatte anscheinend keinen Versicherungsschutz für arbeitsrechtliche Verfahren und muss nun seine Anwaltskosten in Höhe von ca. EUR 52.000 selber tragen.
Neben einer Arbeitsrechtsschutzversicherung wären In einer D&O-Versicherung standardmäßig auch Prokuristen und Leitende Angestellte versichert. Da würde die Versicherung nicht nur die Rechtskosten zur Verteidigung, sondern auch im Falle einer Verurteilung einen Schadenausgleich übernehmen.