Rennt ein nicht angeleinter Hund auf die Straße und wird dabei von einem vorbeifahrenden Auto verletzt, muss der Hundehalter die Tierarztkosten selbst tragen. Die Tiergefahr sei dabei deutlich höher als die Betriebsgefahr eines PKW zu bewerten.

AG Bad Kreuznach, Urteil vom 19.05.2014 (428/13)