STEINKÜhler
REchtsanwALT
Aktuelles
Interview zum Haftungsfall bei den Stadtwerken Bad Kissingen in der Saale Zeitung
Kostenloses E-Book (EUROFORUM): GmbH-Geschäftsführung 2025
*** Verstärkung gesucht – Rechtsanwalt/Volljurist (m/w/d) ***
FACHLICHES
Hier finden Sie interessante Fälle und Urteile, insbesondere aus dem Bereich der Managerhaftung und der D&O-Versicherung.
Managerhaftung
Stadtwerke Sigmaringen will Ex-Geschäftsführer auf Schadensersatz verklagen
Wegen mehrerer Pflichtverletzungen wollen die Stadtwerke Sigmaringen jetzt Schadensersatzansprüche gegenüber ihrem früheren Geschäftsführer geltend machen. Nachdem der Geschäftsführer den Aufsichtsrat von der finanziellen Schieflage unterrichtet hatte, wurde er von...
Versicherungsrecht
Abtretung der Versicherungsansprüche in der D&O-Versicherung
Die Regulierung von Schadenfällen in der Managerhaftpflicht-/D&O-Versicherung ist häufig kompliziert. In der Praxis müssen Unternehmen regelmäßig erst gegen ihre eigenen Manager vorgehen, bevor die Versicherung zahlt. Die Klärung eines Falles kann daher mehrere...
Haftungsrecht
NIS-2 – aktueller Stand der Umsetzung
Die Umsetzung der NIS-2 - Richtlinie in Deutschland ist noch nicht abgeschlossen. Es gab Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren, aber die Richtlinie ist seit dem 16. Januar 2023 in Kraft, und die Mitgliedstaaten hatten bis zum 17. Oktober 2024 Zeit für die Umsetzung....
Beratungsschwerpunkte
Managerhaftung
D&O-Versicherung
E&O-Versicherung
Vertrauensschadenversicherung
Cyberversicherung
Betriebsunterbrechungsschäden
Brand- und sonstige Elementarschäden
Produkthaftung und Produktrückruf
Managerhaftung
D&O-Versicherung
E&O-Versicherung
Vertrauensschadenversicherung
Cyberversicherung
Betriebsunterbrechungsschäden
Brand- und sonstige Elementarschäden
Produkthaftung und Produktrückruf
EINIGE Veröffentlichungen

Beitrag aus dem Whitepaper von Allianz Trade:
Wer hat Angst vorm schwarzen Schaf? – Titel: Vorsicht, Haftungsfalle!
Wer im Unternehmen entscheidet, haftet! Keine Entscheidung ist in Haftungsfragen aber auch keine Lösung. Kriminelle Mitarbeiter haften für ihre Taten – ihre Chefs aber ebenso, wenn sie es den Tätern zu leicht machen und es unterlassen haben, entsprechende Vorsorgemaßnahmen und Absicherungsmechanismen zu implementieren. Wer seinen Laden nicht im Griff hat, muss dafür geradestehen – schlimmstenfalls mit dem eigenen Privatvermögen. Bestenfalls springt bei einer Managerhaftung eine Versicherung. wie die D&O-Versicherung, ein.

Überraschend ohne Versicherungsschutz: Zustimmungs- und Widerspruchsrecht für die Versicherungsnehmerin in der Industriestrafrechts-
schutzversicherung zulasten der versicherten Person
Der Versicherungsschutz der Industriestrafrechtsschutzversicherung umfasst vor allem die Kostenübernahme in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechts. Der Versicherungsvertrag wird von dem Unternehmen oder dem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn zugunsten ihrer Angestellten bzw. Bediensteten abgeschlossen.
Die vermeintlich geschützte versicherte Person erlebt allerdings immer wieder ein böses Erwachen, wenn ihr der versicherungsvertraglich an sich zustehende Versicherungsschutz durch das Unternehmen bzw. die Gemeinde als Versicherungsnehmer im Schadenfall wieder entzogen bzw. nicht gewährt wird.

Haftung von Aufsichts- und Verwaltungsräten in kommunalen Unternehmen
Für Aufsichtsräte und Verwaltungsräte kommunaler Unternehmen gilt das gleiche Pflichtenprogramm wie für Aufsichtsratsmitglieder einer privatwirtschaftlichen AG oder GmbH. Allerdings gibt es durch den öffentlich-rechtlichen Einschlag sowohl auf Haftungsebene – gerade bei den Anstalten des öffentlichen Rechts und durch gewisse Privilegierungen bzw. Erstattungsansprüche in den jeweiligen Gemeindeordnungen zugunsten der Funktionsträger – als auch beim Risikotransfer einige Besonderheiten zu beachten.
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Dr. Stefan Steinkühler, LL.M.
Vennweg 137
46514 Schermbeck
Mobil: +49 (0) 151 5412 5513
Telefon:+49 (0) 2853 659 5040
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