IHRE SPEZIALKANZLEI

Die Kanzlei bearbeitet vor allem zivil-, aber auch verwaltungsrechtliche Mandate.

Sie ist Spezialist auf dem Gebiet des Haftungs– und Versicherungsrechts. Das Haftungsrecht umfasst neben dem Allgemeinen Schadensersatzrecht vor allem die Managerhaftung im privaten, aber auch im öffentlich-rechtlichen Wirtschaftsbereich.

Bei der Managerhaftung und der oft damit einhergehenden Abwicklung von sog. Financial Lines-Versicherungsfällen stehen insbesondere Schadenfälle aus der D&O-Versicherung, der Vertrauensschadenversicherung sowie der Managerrechtsschutz-Versicherung im Vordergrund. Organhaftung und D&O-Versicherung gehören seit mehr als fünfzehn Jahren zum Tagesgeschäft. Neben den Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherungen gehört aufgrund der langjährigen Branchenkenntnis auch die Regulierung von Produkthaftpflicht- und Sachversicherungsschäden  zum weiteren Tätigkeitsbereich.

Im Versicherungsrecht berät die Kanzlei ihre Mandanten bei der richtigen Auswahl und Optimierung der Versicherungsbedingungen sowie im Schadenfall. Dabei kann auf ein hohes Spezial- und Fachwissen aus der Schadenregulierungspraxis zurückgegriffen werden. Gerade Haftpflichtschäden sind herausfordernd, da erst einmal die Haftung, die oft vielfältig sein kann, festgestellt werden muss, um danach die Deckung durch die Versicherung zu gewährleisten.

Im Haftungs- und Schadenersatzrecht sowie bei deckungsrechtlichen Auseinandersersetzungen mit Versicherern berät Dr. Steinkühler sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Er ist Mitglied des internationalen Anwaltsnetzwerks Digitorney, der Deutschen Gesellschaft für Vermögensschadenhaftpflicht e.V. sowie des Bundesverbandes der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V.

Zusammengefasst:

  • Betreuung von Unternehmen bei der Prüfung und Gestaltung von Ansprüchen im Rahmen der Managerhaftung und bei der Schadenregulierung gegenüber der D&O-Versicherung
  • D&O-Beratung und Weiterentwicklung von D&O-Versicherungen und sonstigen Financial Lines Versicherungen
  • Betreuung von Vorständen, Geschäftsführern, Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten im Bereich der Abwehr von Organhaftungsansprüchen
  • Haftungs- und Risikoprävention im Rahmen eines Risikomanagements (Compliance) aus Sicht der Organe
  • Begleitung und Durchsetzung von Produkthaftpflicht- und Sachversicherungsschäden sowie allgemeiner Haftpflicht- und Berufshaftpflichtschäden
  • Prozesse, Schiedsverfahren, alternative Beilegung von Rechtsstreitigkeiten